WOGRA ERP für Linux 1.0.9

Lisensi: Uji Coba Gratis ‎Ukuran file: 42.85 MB
‎Peringkat Pengguna: 4.4/5 - ‎5 ‎Suara

WOGRA ERP adalah Perangkat Lunak ERP dan Penagihan untuk Linux yang mudah digunakan dan sangat nyaman. Pengguna dapat dengan mudah membuat pesanan, faktur, penawaran, dan langganan baru. Mereka dapat menambahkan artikel, pelanggan, dan pemimpi dan mengelolanya. Perangkat lunak ini adalah sistem multi-alat yang dapat digunakan dengan database relasional seperti MySQL atau PostgeSQL. Ini juga dapat digunakan sebagai sistem singleuser dengan Database sqlite. Ini juga mampu multi klien.

Riwayat versi

  • Versi 1.0.9 diposting di 2010-01-24
    Kleineres Bugfix und Erweiterungsrelease. Eine Änderungsbeschreibung menemukan Sie unter Erweiterungen und Verbesserungen auf unserer Homepage.

Detil Program

Eula

EULA - Perjanjian Lisensi Pengguna Akhir

Präambel Dieser Softwaremietvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer (als registrierter Anwender im eigenen Namen oder als registrierter Vertreter im Namen eines Unternehmens) und dem Lizenzgeber. Die nachstehenden Bestimmungen regeln die Überlassung von Software unabhängig davon, ob diese auf einem Datenträger oder zum Download aus einem Computernetzwerk bereitgestellt wird. Definisi I Lizenzgeber: Teknologi WOGA UG (haftungsbeschränkt) & CO. KG, Auf dem Hujan 2, 86150 Augsburg Deutschland im Folgenden: Teknologi WOGA Perangkat lunak: Der Begriff "Software" schließt die Computersoftware, mati diesbezüglichen Medien, Druckmaterialien, Anwendungsdokumentation, elektronische Betriebsanleitungen sowie Online-Betriebsanleitungen mit ein. Vom Begriff "Software" berdosa, soweit die nachfolgenden Regelungen nicht ausdrücklich etwas anderes zu erkennen geben, auch die zu einer Ausgangsversion zugehörigen Update und Upgrades erfasst. Folgende Softwareprodukte von WOGRA teknologi sind durch diesen Vertrag betroffen: WOGRA ERP Arsip WOGRA EDV-Anlage: Der Begriff EDV-Anlage bezeichnet einen einzelnen Komputer bzw. Computerarbeitsplatz sowie programmierbare Geräteteile, insbesondere auch PC-Einsteckkarten. Netzwerk: Unter Netzwerk wird im Folgenden mati Verknüpfung von EDV-Anlagen innerhalb des Unternehmens des Lizenznehmers verstanden. Update: Perangkat lunak mit gleichbleibender oder verbesserter Funktionalität, jedoch mit der Absicht, eine Mängelbeseitigung durchzuführen. Eine Änderung der Versionsbezeichnung wird wie folgt angegeben z.B. von 2.0.1 auf 2.0.2 (entspricht einer Fehlerbeseitigung); sie ist für die Einordnung als Update maßgebend. Upgrade: Perangkat lunak einer höheren Ausbaustufe oder mit erweiterter Funktionalität gegebenenfalls mit Änderung der Versionsbezeichnung wie folgt z.B. von 2.1.0 auf 2.2.0 (höhere Ausbaustufe) oder von 2.0.0 auf 3.0.0 (erweiterte Funktionalität); sie ist für die Einordnung als Upgrade maßgebend. II. Vertragsgegenstand 1.WOGRA teknologi stellt seinen Lizenznehmern Mietsoftware zur Verfügung. 2.Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung von Software zur lokalen Instalasi auf dem Rechner des Lizenznehmers. III. Perangkat Lunaküberlassung 1.WOGRA teknologi stellt dem Lizenznehmer für die Dauer meninggal Vertrages die Software di der jeweils aktuellen Versi als Unduh über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung (dalam der Folge kurz: Software). Zu diesem Zweck stellt teknologi WOGRA die Software auf einem Server zur Verfügung, über die der Lizenznehmer diese herunterladen und installieren kann. 2.Nach Weiterentwicklung ergibt sich der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software aus der Leistungsbeschreibung auf der Website von WOGRA teknologi unter: www.wogra.com 3.WOGRA teknologi überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt insbesondere vor, wenn die Software mati di der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert, den Lauf unliert abbricht oder di anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, sehingga dass die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist. 4.WOGRA teknologi entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern. IV. Nutzungsrechte perangkat lunak der 1.WOGRA teknologi räumt dem Lizenznehmer das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, mati di diesem Vertrag angeführte Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen. 2.Hat der Lizenznehmer eine Small Business Edition gemietet, ist er nicht berechtigt, die Software auf mehr als einer EDV-Anlage gleichzeitig zu nutzen. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Software auf jeder, der ihm zur Verfügung stehenden Hardware einzusetzen. Sofern er jedoch mati Hardware wechselt, ist er verpflichtet, die bisher installierte Software von der bisher verwendeten Hardware zu löschen. 3.Sofern der Lizenznehmer eine Standard- bzw. Enterprise Editionlizenz erworben topi, ist er berechtigt, die Software auf einen Netzwerkserver zu installieren und so vielen Arbeitsplätzen gleichzeitig zu nutzen, wie er Lizenzen von WOGRA teknologi für diesen Zweck gemietet topi. 4.Das Recht zur Nutzung der Software umfasst das Recht, die Software zu vervielfältigen, soweit meninggal notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählt die Installation der Software vom Datenträger oder von einem Downloadmedium z.B. Internet auf die Festplatte, auf den Massenspeicher, das Laden der Software di Den Arbeitsspeicher oder Cache. 5.Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software an Dritte zu veräußern. 6. Der Lizenznehmer ist di keiner Weise berechtigt, die Software an Dritte zu vermieten, zu verpachten oder zu verleihen. Er ist weiterhin nicht berechtigt, die Software zu bearbeiten oder anderweitige Änderungen an der Software vorzunehmen. 7. Dem Lizenznehmer ist die Erstellung einer Sicherungskopie gestattet, die deutlich zu kennzeichnen ist. Die Seriennummer, der Umstand, dass es sich um eine Sicherungskopie handelt, Datum des Erwerbs und Datum der Erstellung der Sicherungskopie sind zu vermerken. V. Hotline Layanan/Kundendienst 1.Der Lizenzgeber wird E-Mail Anfragen des Lizenznehmers zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software und weiterer Dienste innerhalb nachstehender Geschäftszeiten sehingga rasch wie möglich nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder sch Die Geschäftszeiten sind Montag bis Freitag zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr. VI. Pflichten des Lizenznehmers 1.Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Lizenznehmer, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Lizenznehmer seine Mitarbeiter auffordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen der Software oder des Benutzerhandbuchs anzufertigen. 2.Der Lizenznehmer adalah selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Software erforderlichen Daten und Informationen sowie der Datensicherung verantwortlich. 3.Der Lizenznehmer ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen. VII. Entgelt 1.Der Lizenznehmer verpflichtet sich, teknologi WOGRA für die Softwareüberlassung das vereinbarte monatliche Entgelt zzgl. gesetzlicher USt zu bezahlen. 2.WOGRA teknologi wird dem Kunden eine Abrechnung über das vertraglich geschuldete Entgelt übersenden. Der fällige Rechnungsbetrag wird per Überweisung oder Lastschrift beglichen. Im Falle des Zahlungsverzuges berdosa Zinsen gemäß • 1333 Abs 2 ABGB (8% über dem Basiszinssatz) vereinbart. 3.WOGRA teknologi ist dazu berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Lizenznehmer mit einer Ankündigungsfrist von 1 Monat eine Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen, sofern diese für den Kunden zumutbar ist. Voraussetzung und Gründe für eine solche Leistungsänderung sind insbesondere der technische Fortschritt und die Weiterentwicklung der Software. Die Änderung erfolgt di der Art und di dem Ausmaß, wie der Umfang und die Leistungsfähigkeit der Software geändert werden. Akan der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen, ist er zur außerordentlichen, schriftlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt. VIII. Gewährleistung/Haftung 1.WOGRA teknologi leistet für die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der Software Gewähr. 2.WOGRA teknologi gewährt seinen Lizenznehmern eine Rücktrittsfrist von 21 Tagen. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung vereinbarungsgemäß bereits innerhalb von 21 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird. 3.Der Lizenznehmer verpflichtet sich, teknologi WOGRA von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und WOGRA technologies die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen. IX. Laufzeit/Kündigung/Auflösung 1.Der Software-Mietvertrag wird für drei Monate geschlossen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der zur Verfügungstellung des Lizenzschlüssels für die Software durch teknologi WOGRA. Wird der Vertrag nicht einen Monat vor Ablauf des Vertrages gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere drei Monate. 2.Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung meninggal Vertrages liegt für WOGRA teknologi insbesondere dann vor, wenn der Lizenznehmer 1.in Konkurs fällt oder mati Konkurseröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, 2.mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Ausmaß von mindestens einem Monatsentgelten im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde, 3.bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder di Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift, 4.bei Nutzung der vertriebenen Dienste zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzwidriger und ethisch bedenklicher Handlungen. 3.Kündigt der Lizenznehmer nach einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren den Softwaremietvertrag, darf er die letzte während der Vertragslaufzeit erworbene Versi unentgeltlich nutzen. Voraussetzungen für die Nutzung der Software ist unter IV. Mit der Kündigung des Vertrages erlöschen alle Pflichten von WOGRA teknologi zur Gewährleistung und Haftung. 4.Wird bei teknologi WOGRA ein Konkursverfahren angemeldet, wird die Software als Opensource Programm zur Verfügung gestellt umzu gewährleisten, dass der Lizenznehmer die Software auch nach einem Konkurs weiterhin nutzen kann. X. Datenschutz/Geheimhaltung 1.Der Lizenznehmer ist selbst für die nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000 zur Nutzung der Software durch den Kunden und seine Vertragspartner allenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen verantwortlich. 2.WOGRA teknologi verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung meninggal Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verten Mati gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl von WOGRA teknologi als auch des Lizenznehmers, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von WOGRA teknologi erforderlich ist. Di Zweifelsfällen ist der Provider verpflichtet, den Kunden vor einer solchen Weitergabe um Zustimmung zu digigit. 3.WOGRA teknologi verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung meninggal Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Subunternehmern eine mit vorstehendem Absatz 2 meninggal Vertragspunktes inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren. XI. Änderungen/Ergänzungen 1.Neben diesem Vertrag bestehen keinerlei mündliche oder schriftliche Abreden. Allfällige vor Abschluss meninggal Vertrages getroffene schriftliche oder mündliche Vereinbarungen, die im Widerspruch zu diesem Vertrag stehen, verlieren bei Vertragsabschluss ihre Gültigkeit. 2.Änderungen oder Ergänzungen meninggal Vertrages bedürfen di jedem einzelnen Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform; mati Übersendung melalui Fax oder E-Mail genügt der Schriftform. Semua mati gilt auch für das Abgehen von der Schriftform. XII. Mitteilungen 1.Sämtliche Mitteilungen berdosa, disimpulkan dalam diesem Vertrag oder von Gesetzes wegen nicht zwingend eine strengere Form vorgesehen ist, schriftlich angegebenen Adressen zu richten. Mati Übersendung melalui Fax oder E-Mail genügt jeweils dem Schriftlichkeitserfordernis. 2.Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adressenänderungen unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Adresse als rechtsksawirm zugegangen gelten. XIII. Salvatorische Klausel 1.Sollten einzelne Bestimmungen meninggal Vertrages ungültig sein oder werden, jadi berührt mati nicht mati Gültigkeit des restlichen Vertragsinhaltes. Ungültige Bestimmungen des Vertrages berdosa durch solche zu ersetzen, die dem Vertragswillen der Parteien di wirtschaftlicher Hinsicht am ehesten entsprechen. XIV. Gerichtsstand/Anwendbares Recht/Erfüllungsort 1.Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche aus und im Zusammenhang sich ergebende Streitigkeiten zwischen den Parteien wird, soweit zulässig, der Sitz von WOGRA teknologi vereinbart. Teknologi WOGRA adalah darüber hinaus berechtigt, seinem Sitz Klage einzureichen. XV. Sonstiges 1.Beilagen berdosa Bestandteil des Vertrages. 2.Als Dritter im Sinne meninggal Vertrages gilt jede natürliche und / oder yuristische Person, die von den Vertragspartnern im rechtlichen Sinne verschieden ist. 3.Eine allfällige Rechtsgeschäftsgebühr ist vom Lizenznehmer zu tragen.