VvW Control 2017

Lisensi: Uji Coba Gratis ‎Ukuran file: 118.94 MB
‎Peringkat Pengguna: 5.0/5 - ‎1 ‎Suara

Pengendalian proyek menjadi lebih penting di kantor arsitektur dan teknik. Tetapi verifikasi berkelanjutan keberhasilan ekonomi menjadi lebih penting untuk perencanaan kantor juga, agar cepat bereaksi terhadap perkembangan yang tidak diinginkan. Manajemen proyek yang direkayasa dengan baik dan terstruktur dengan baik sebagai VVW Control 2017 CS memungkinkan Anda untuk ikhtisar biaya dan tingkat kinerja kapan saja. Anda dapat mengakses dengan mouse klik semua tokoh kunci terpadu sektor yang dikembangkan dan distandarisasi oleh inisiatif praktik PeP. Berdasarkan angka kunci PeP-7 ini VVW GmbH membangun angka kunci lebih lanjut dengan cepat dan mudah diakses melalui laporan yang telah ditentukan sebelumnya. Selain itu, Anda dapat menyesuaikan laporan yang ada atau untuk membuat laporan baru. Anda akan terkejut dengan permintaan menu yang mudah dan jelas untuk dikontrol. Selain aspek pengendalian dan manajemen proyek internal VVW Control 2017 CS menyediakan fasilitas tambahan untuk administrasi perkantoran. Ada banyak modul administrasi yang mendukung Anda untuk memperketat alur kerja dan untuk membangun transparansi pada semua peserta. Jadi Anda mampu meningkatkan produktivitas dan efisiensi. Dengan VVW Control 2017 CS Anda mendapatkan solusi sempurna untuk mengendalikan, manajemen proyek internal und office administration berdasarkan standar PeP-7 adat. Jadi Anda didukung untuk membuat keputusan strategis Anda serta untuk melakukan tugas-tugas Anda. VVW Control 2017 CS dibangun modular dan tersedia dengan versi berikut: 1. pelacakan waktu (Zeiterfassung) 2. pelacakan dan pengendalian waktu (Zeiterfassung + Controlling) 3. pelacakan waktu, pengendalian, dan akuntansi biaya (Zeiterfassung + Controlling + Honorarberechnung)

Riwayat versi

  • Versi 2017 diposting di 2016-11-15

    EULA - Perjanjian Lisensi Pengguna Akhir



    Lizenzbedingungen

    fr die berlassung von Software durch die Vordruckverlag Weise GmbH (- Hersteller-) an ihre Abnehmer (- Anwender -)

    1 Sachlicher Geltungsbereich

    1. Die nachstehenden Bedingungen gelten fr die Nutzung der dem Anwender vom Hersteller berlassenen Software.

    2. Gegenstand des Vertrages ist die Einrumung einer nach Massgabe der nachfolgenden Regelungen beschrnkten

    Gebrauchslizenz. Alle nicht ausdrcklich gewhrten Rechte, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte, bleiben vorbehalten und stehen dem Hersteller zu. Mati di der Software installierten Urheberrechtsvermerke ber berdosa stets unverndert beizubehalten.

    2 Umfang des Nutzungsrechts des Anwenders

    1. Der Hersteller verschafft dem Anwender einfaches, dauerhaftes, bertragbares Nutzungsrecht zur Einzelnutzung der Software im Rahmen des bestimmungsgemssen Gebrauchs di einer Softwareumgebung, die den di der Dokumentation angegebenen Betriebssystemen entspricht.

    2. Der bestimmungsgemsse Gebrauch umfasst als zulssige Nutzungshandlungen:
    a) mati Programminstallation und die Anfertigung einer Sicherungskopie permata 3;
    b) das Laden des Computerprogramms der Software di den Arbeitsspeicher und das Ausfhren gemss 4.

    3. Zu einer weitergehenden Nutzung der Software, insbesondere zur nderung, bersetzung, Vervielfltigung, Zurckentwicklung, Dekompilierung, Entassemblierung oder Portierung auf ein anderes Betriebssystem ist der Anwender nicht berechtigt, auch nicht teilweise oder vorbergehend, gleich welcher Art und mit welchen Mitteln.

    4. Der Anwender bewahrt die Software jadi auf, dass Unbefugte keinen Zugriff haben.

    5. Der Anwender verpflichtet sich, die Bestimmungen der Datenschutzgesetze di ihrer jeweils gltigen Fassung einzuhalten und eine entsprechende Verpflichtung seinen Mitarbeitern und anderen Personen, die mit der Software di Berhrung kommen, aufzuerlegen.

    3 Instalasi und Sicherungskopie

    1. Der Anwender darf von dem Original-Datentrger eine einzige funktionsfhige Kopie auf einen Massenspeicher bertragen (Instalasi).

    2. Stimmen die installierte Kopie und der Inhalt der Original-Datentrger berein, jadi verbleibt der Original-Datentrger als Sicherungskopie. Die Anfertigung einer zustzlichen Sicherungskopie ist dann untersagt. Stimmen mati installierte Kopie und der Inhalt der Original-DVD nicht berein, jadi darf der Anwender von dem Original-Datentrger eine einzige weitere Sicherungskopie anfertigen.

    3. Ist eine der dem Anwender genehmigten Kopien beschdigt oder zerstrt, jadi darf er eine Ersatzkopie erstellen.

    4 Lizenzierungsmodelle

    Der Anwender darf die Software im Rahmen des erworbenen Lizenzmodells verwenden. Vom Hersteller werden folgende Lizenzmodelle angeboten:

    1.Einzelplatzlizenz
    Die Einzelplatzlizenz berechtigt den Lizenznehmer, die Software auf einer einzelnen Maschine zu installieren, die nicht als Server dient.

    2.Netzwerklizen
    Netzwerklizenzen werden zum einen nach dem entsprechenden Lizenzmodell (Serverlizenz, Standortlizenz, Unternehmenslizenz) fr den Server und zum anderen nach der Anzahl der erworbenen Lizenzen fr Klien (2 bis 5, 6 bis 20, tidak terbatas) im Rahmen einer Floating License (Die Anzahl der bentigten Lizenzen richtet sich danach, wie viele Nutzer gleichzeitig der mit Software arbeichie

    2.1 Serverlizenz
    Die Serverlizenz berechtigt den Lizenznehmer, die zur Software gehrenden Datenbanken auf einer einzigen Maschine zu installieren und zu nutzen, die als Server dienen darf. Die Klien mssen zum selben lokalen Netzwerk (LAN) gehren. Die Anzahl der Clientinstallationen ist nicht beschrnkt. Im Rahmen der erworbenen Floating License knnen 2 bis 5, 6 bis 20 oder unbegrenzt viele Nutzer (tidak terbatas) gleichzeitig mit der Software arbeiten.

    2.2 Standortlizenz
    Die Standortlizenz berechtigt den Lizenznehmer das Programm im Rahmen der erworbenen Floating License auf allen Rechnern, die zum selben lokalen Netzwerk (LAN) des Firmenstandortes gehren, beliebig oft zu installieren. Mati gilt auch fr Notebooks, mati nur zeitweise mit diesem Netzwerk verbunden sind. Ausserdem ist es Angestellten der Firma gestattet, solange sie Zugriff auf meninggal Netzwerk haben und vor Ort arbeiten, eine Version des Programms auf ihrem privaten Heim-PC zu installieren und zu nutzen.

    2.3 Unternehmenslizenz
    Netzwerkversion mit Rechteverwaltung fr unbegrenzte Installationen sebuah weltweiten Standorten eines Unternehmens.

    5 Programmpflege, Pembaruan, Interoperabilitt

    1. Pembaruan und Pflegeleistungen sind nicht Gegenstand meninggal Vertrages. Dieser Vertrag verschafft dem Anwender daher keinerlei Ansprche auf Fehlerbeseitigung, auf Verbesserungen, Abnderungen, Ergnzungen oder Funktionserweiterungen der Software. Diese Leistungen sind nicht Gegenstand meninggal Vertrages, sondern bedrfen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung, mati nur zusammen mit dem Erwerb eines entsprechenden Servicepaketes abgeschlossen werden kann.

    2. Dem Anwender werden verbesserte oder erweiterte Versionen der Software (Updates) angeboten. Fr Updates kann insoweit eine gesonderte Gebhr verlangt werden, als die fr die Software erhobene Lizenzgebhr einmalig ist.

    3. Sonstige Leistungen, wie z.B. die Anpassung der Software an besondere Bedrfnisse des Anwenders, die Erstellung von zustzlichen Schnittstellen oder andere Programmierleistungen erfolgen nur gegen eine gesonderte Vergtung und setzen den Abschluss eines gesonderten Vertrages voraus.

    6 Perangkat Lunak Weitergabe der

    1. Der Anwender darf die Software, soweit sie ihm zur dauerhaften Nutzung bertragen wurde, nur so wie sie ihm bergeben wurde, d. h. den Original-Datentrger bei gleichzeitiger Mitbertragung des Nutzungsrechts weitergeben, wobei zugle daichs eigene Nutzungsrecht des Anwsender Voraussetzung der Weitergabe ist, dass der bernehmer sich mit den Vertragsbedingungen einverstanden erklrt.
    Im Falle der zeitlich begrenzten berlassung an den Anwender darf die Software hingegen weder endgltig oder zeitweise weitergegeben, noch Dritten, wozu nicht die Mitarbeiter des Anwenders zhlen, di sonstiger Weise zugnglich gemacht werden.

    2. Eine bertragung des Programms durch berspielen dalam jeder Form ist unzulssig.

    3. Im Falle der Weitergabe sind smtliche Vervielfltigungsstcke beim Anwender vollstndig und irreversibel unbrauchbar zu machen.

    4. Der Anwender topi dem Hersteller unverzglich den bernehmer mitzuteilen.

    5. Der Anwender darf die Software oder Teile davon nicht zeitweise an Dritte gegen Entgelt oder dalam Form der Leihe geschftsmssig weitergeben. Auch insoweit gelten Mitarbeiter des Anwenders nicht als Dritte im vorstehenden Sinn.

    7 Gewhrleistung

    1. Es wird die Gewhrleistung dafr bernommen, dass die berlassene Software mati dalam der Dokumentation beschriebenen Funktionen erfllt. Voraussetzung fr die Gewhrleistung ist jedoch, dass die Software di ihrer jeweils gltigen, unvernderten Originalfassung sowie unter den di der Benutzerdokumentation angegebenen Einsatzbedungen vertragsgem genutzt wurde und nicht bei dem Anwender zum Einsatz kommende Program oder Daten als urschlich fr die Funktionsstrung anzusehen sind.

    2. Als vereinbart gilt eine Beschaffenheit nur nach schriftlicher Festlegung.

    3. Der Anwender kann im Falle der Mangelhaftigkeit der Software Nachlieferung verlangen. Ein Anspruch auf Beseitigung des Mangels besteht nicht.

    4. Der Anwender topi dem Hersteller einen offensichtlichen Mangel innerhalb von vier Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Bei Versumnis dieser Frist sind Gewhrleistungsansprche wegen des betreffenden Mangels ausgeschlossen.

    5. Im brigen verjhren die Gewhrleistungsansprche des Anwenders innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Lieferung, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Sind di diesem Zeitraum Mngel angezeigt worden, jadi verlngert sich mati Gewhrleistungsfrist um die Zeit, whrend der ein etwaiger Beseitigungsversuch seitens des Herstellers andauert.

    8 Haftung

    1. Bei meraba-raba Fahrlssigkeit oder Vorsatz haftet der Hersteller nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften.

    2. Bei einfacher Fahrlssigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit weder Leben, Krper oder Gesundheit noch wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden.
    Bei einfacher Fahrlssigkeit wird, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges vorliegt, die Haftung fr Schden, die nicht auf einer Verletzung von Leben, Krper oder Gesundheit beruhen, begrenzt auf 50 % der Vertragssumme und jeweils auf typische, vorhersehbare Schden.

    3. Dem Anwender ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Schadensminderungsobliegenheit insbesondere fr eine regelmssige Sicherung seiner Daten zu topi sorgen und im Falle eines vermuteten Softwarefehlers alle zumutbaren zustzlichen Sicherungsmassnah er
    Fr die Wiederbeschaffung von Daten haftet der Hersteller deshalb nur dann und insoweit, als diese Daten im Sinne ordnungsgemsser Datenverarbeitung aus Datenbestnden, mati dalam bentuk maschinenlesbarer bereitgehalten werden, mit vertretbarem Aufwand reprod

    9 Schutzrechte Dritter

    1. Der Hersteller stellt den Anwender von allen Ansprchen Dritter gegen diesen aus der Verletzung von Schutzrechten an den berlassenen Programmen di ihrer jeweils gltigen Fassung frei, sofern der Anwender den Hersteller von solchen Ansprchen unverzglich schrift benachrichtigt hat

    2. Der Hersteller ist berechtigt, die Software aufgrund von Schutzrechtsbehauptungen Dritter auf eigene Kosten zu ndern oder umzutauschen. Ist mati oder mati Erwirkung eines Nutzungsrechts mit angemessenem Aufwand nicht mglich, kann der Hersteller den Vertrag fr das betreffende Programm fristlos kndigen. Dalam diesem Fall haftet er dem Anwender fr den ihm durch die Kndigung entstehenden Schaden insgesamt bis hchstens zur Hhe der Einmalgebhr der Software, die Gegenstand des Anspruchs ist. Der Nachweis keines oder eines nur geringeren Schadens bleibt vorbehalten.

    10 Kndigung und Rckgabepflicht

    1. Der Hersteller topi das Recht zur fristlosen Kndigung, wenn der Anwender Raubkopien fertigt, die Software unbefugt weitergibt, unbefugten Zugriff nicht verhindert, unberechtigt dekompiliert oder trotz Abmahnung von der Software fortgesetzt vertragswidrigen Ge

    2. Im Falle der fristlosen Kndigung des Herstellers nach Massgabe der vorstehenden Ziffer 1. ist der Anwender zum Ersatz des durch die Aufhebung des Vertrages entstehenden Schadens verpflichtet. Etwaige Schadenersatzpflichten aufgrund hiermit im Zusammenhang stehender sonstiger Rechtsverletzungen bleiben unberhrt.

    3. Endet der Vertrag infolge einer Kndigung oder des Ablaufs der Zeit, fr den er eingegangen wurde, topi der Anwender die Software auf der EDV-Anlage vollstndig zu lschen, smtliche Kopien irreversibel unbrauchbar zu machen sowie die ihm berlassenen Datentrger dem Hersteller unverzglich zurckzugeben.

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