RealTimeBackup v3 3.00.240

Lisensi: Uji Coba Gratis ‎Ukuran file: 37.15 MB
‎Peringkat Pengguna: 2.3/5 - ‎7 ‎Suara

RealTimeBackup v3 mencadangkan data Anda terus menerus sebagai salinan ke drive lain baik di hard drive internal, hard drive eksternal lainnya, USB flash drive atau di jaringan lokal Anda. Jadi file pribadi Anda, seperti foto liburan, dll tidak hilang ketika Anda mengubah komputer Anda, komputer Anda rusak oleh kegagalan perangkat keras atau Anda secara tidak sengaja menghapus file. Kemudian Anda bisa mendapatkan file-file ini kembali dari cadangan. Apa dan seberapa sering Anda ingin mencadangkan, ditentukan dalam cadangan yang ditetapkan sendiri. Dan dengan set cadangan yang telah ditentukan sebelumnya, Anda telah menyiapkan RealTimeBackup v3 dalam waktu singkat. RealTimeBackup v3 dapat menyimpan file Anda dalam interval siklik secara otomatis atau segera ke drive eksternal atau USB flash drive / salin setelah terhubung. Setelah pencadangan berhasil, ia mungkin langsung dikeluarkan lagi (perangkat keras yang dihapus dengan aman). Menyalakan dan mematikan komputer pada jaringan lokal juga didukung serta kandar terenkripsi BitLocker. Waktu yang dapat disesuaikan secara bebas untuk cadangan: setelah interval tertentu, pada waktu-waktu tertentu setiap hari, mingguan atau bulanan. Anda dapat mempertahankan yang dicadangkan diajukan sama dengan yang diajukan asli atau Anda dapat mencadangkan file dalam garis waktu. Berkas yang dimodifikasi tidak akan digantikan dalam berkas cadangan oleh salinan, tetapi berkas disimpan dengan cap-waktu. Jadi Anda memiliki opsi untuk kembali pada versi lama file-file ini. Dengan remote control terintegrasi Anda dapat memantau dan mengontrol semua komputer yang terhubung ke internet, di mana RealTimeBackup v3 diinstal dan set cadangan tersedia. Tidak masalah apakah komputer berada di jaringan lokal atau tidak, faktor penentu adalah informasi login akses jarak jauh. Dan ini Anda mendapatkan gratis untuk lisensi Anda. RealTimeBackup v3 mampu menggunakan kinerja maksimum koneksi yang ada: kecepatan SATA3 (6G) penuh, kecepatan USB-3 penuh dan juga jaringan 1 GB Anda digunakan secara maksimal. Ini berarti bahwa bahkan sejumlah besar data dicadangkan dalam waktu yang sangat singkat.

Riwayat versi

  • Versi 3.00.240 diposting di 2015-06-25
    Vllig neue Programmversion. Automatische Erkennung von USB-Speichern. Sicherungen knnen verschlsselt werden. Untersttzt das Ein- und Ausschalten von Computern im lokalen Netzwerk. Fernzugriff auf andere Komputer mit RealTimeBackup ber das Internet zur berwachung und Steuerung von Sicherungen.
  • Versi 2.00.225 diposting di 2008-03-25
    Datensicherung di (cepat) Echtzeit! RealTimeBackup bedeutet: Starten und vergessen! RealTimeBackup ist eine Softwarepaket zur Datensicherung di (cepat) Echtzeit. Ihre Dateien werden hierbei z. B. auf einen anderen Datenträger gespiegelt.

Detil Program

Eula

EULA - Perjanjian Lisensi Pengguna Akhir

Perangkat Lunaklizenzvertrag fr GBelectronics Perangkat Lunak Perangkat Lunak GBelectronics, Hak Cipta (C) 1995-2015 oleh GBelectronics GmbH Alle Rechte vorbehalten. Endbenutzer-Lizenzvertrag WICHTIG: BITTE SORGFLTIG LESEN! Diese Enduserlizenz (EULA) ist ein rechtlich bindender Vertrag zwischen Ihnen und der GBelectronics GmbH fr das erworbene Softwareprodukt. Indem Sie das Softwareprodukt installieren, kopieren, die Versiegelung ffnen oder sonst wie benutzen, erkennen Sie die Bedingungen dieser EULA uneingeschrnkt an. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser EULA nicht einverstanden sind, installieren Sie meninggal Perangkat Lunak ffnen Sie nicht mati Versiegelung. 1 Vertragsinhalt (1) GBelectronics GmbH berlsst dem Lizenznehmer auf Dauer die aufgefhrte Standardsoftware (nachfolgend die Software genannt). (2) Der vorliegende Vertrag regelt nicht die Anpassung und Weiterentwicklung der Software, die Softwarepflege, die Einweisung oder die Durchfhrung von Schulungen durch die GBelectronics GmbH. Solche Leistungen werden auf Grundlage von gesondert geschlossenen Vereinbarungen erbracht. (3) GBelectronics GmbH berlsst die Software ausschlielich auf der Grundlage meninggal Vertrages. Vertragsedungen des Lizenznehmers gelten nicht, auch wenn der Lizenzgeber diesen nicht ausdrcklich widerspricht. 2 Instalasi der Perangkat Lunak und Leistungsumfang (1) Die Software besteht aus Programm und Benutzerhandbuch, nicht notwendigerweise di Papierform. Die Lieferung des Programms erfolgt per Datenabruf online. (2) Der Lizenznehmer erhlt die Software im Objectcode (Formulir ausfhrbare). Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht. (3) Die Installation der Software auf der Systemumgebung des Lizenznehmers nimmt dieser selbst vor. (4) Darstellungen dalam Testprogrammen, Produkt- und Projektbeschreibungen stellen, sofern nicht ausdrcklich als solche bezeichnet, keine Beschaffenheitsgarantien dar. 3 Perangkat Lunakproduktlizenz (1) Dieses Softwareprodukt ist urheberrechtlich geschtzt (warga negara durch Recht und internationale Vertrge). Alle Rechte an der Software sowie an sonstigen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchfhrung berlassenen Unterlagen stehen im Verhltnis der Vertragspria der Vertragsanbahnung und -durchfhrung berlassenen Unterlagen stehen im Verhltnis der Vertragspartner ausschlielich der GBelectronics GmbH zu. (2) GBelectronics GmbH rumt dem Lizenznehmer ein nicht-ausschlieliches, zeitlich und rumlich unbeschrnktes Recht ein, die Software in seinem Betrieb fr eigene Zwecke und wie in diesem Vertrag beschrieben zu nutzen. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Software im Rahmen der vertragsgemen Nutzung zu vervielfltigen. Er darf die Software di die Arbeitsspeicher und auf die Festplatten der von ihm genutzten Hardware sarat und den im Programmschein bezifferten Arbeitspltzen gleichzeitig nutzen. Wird die Software auf einem anderen Komputer installiert, verliert die Nutzungslizenz auf dem vorherigen Komputer Ihre Gltigkeit. Netzwerklizenzen, Lizenzen fr mehrere Benutzer oder Komputer sind explizit ausgewiesen und mssen gesondert lizenziert werden. Eine Mehrplatzlizenz mendefinisikan die genaue Anzahl und Art, wie diese Mehrplatzlizenz maximal eingesetzt werden darf. Jede erworbene Lizenz ist, wenn auch nicht explizit darauf hingewiesen wird, eine Einzelplatzlizenz, die nur fr einen Benutzer und einen Computer gltig ist. Eine Software ist generell zeitlich nicht nutzbar unbegrenzt. (3) Der Lizenznehmer darf die fr einen sicheren Betrieb notwendigen Sicherungskopien erstellen. Diese sind als solche zu kennzeichnen und (soweit technisch mglich) mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatentrgers zu versehen. Das Benutzerhandbuch darf nur fr betriebsinterne Zwecke kopiert werden. (4) Die in der Software enthaltenen Copyright-Vermerke, Markenzeichen, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale drfen nicht verndert oder unkenntlich gemacht werden. (5) Der Lizenznehmer darf die Software an einen Dritten nur dann weitergeben, wenn die GBelectronics GmbH dem vorher schriftlich zugestimmt hat und sich dieser mit der Weitergeltung der Vertragsbedingungen einverstanden erklrt. Gibt der Lizenznehmer die Software sebuah einen Dritten weiter, jadi stellt er die Nutzung der Software endgltig ein und behlt keine Kopien zurck. (6) Alle anderen Arten der Verwertung der Software, insbesondere die bersetzung, Bearbeitung, das Arrangement, andere Umarbeitungen (ausgenommen die Ausnahmen nach 69d, 69e UrhG) und die sonstige Verbreitung der Software (offline oder online) sowie deren Vermietung und Verleih bedrfen der schriftlichen Zustimmung der GBelectronics GmbH. (7) Die GBelectronics GmbH kann die Nutzungsrechte aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Lizenznehmer mit einem erheblichen Teil der Vergtung di Zahlungsverzug gert oder wenn der Lizenznehmer die Nutzungsbedungen nicht einhlt und mati auch auf schriftliche Abmahnung mit Widerrufsandrohung durch die GBelectronics GmbH nicht sofort unterlsst. Bei Widerruf der Nutzungsrechte wird der Lizenznehmer die Originalsoftware und vorhandene Kopien herausgeben und gespeicherte Program lschen. Auf Anforderung der GBelectronics GmbH wird er die Herausgabe und Lschung schriftlich versichern. 4 Lizenzbeschrnkung (1) Der Lizenznehmer darf die Software nicht dekompilieren, rckbersetzen, disassemblieren, anpassen, bersetzen oder auf eine andere Art und Weise verndern, reduzieren oder erweitern. Insbesondere Methoden wie Reverse Engineering oder anderen Methoden, um auf den Quellcode der Software rckzuschlieen sind verboten. (2) Der Lizenznehmer darf die Software nicht modifizieren oder abgeleitete Produkte herstellen. Die Software kann verschiedene Anwendungen, Program und Komponenten enthalten, verschiedene Plattformen und Sprachen untersttzen und auf verschiedenen Trgern und di mehreren Kopien zur Verfgung gestellt werden. Vertrieb, bertragung oder Weiterverkauf sind nicht gestattet. (3) Der Name GBelectronics GmbH, alle Logos und Grafikdateien, die dieses Softwareprodukt reprsentieren, drfen nur mit schriftlicher Genehmigung von der GBelectronics GmbH zu Werbezwecken verwendet werden. (4) Der Lizenznehmer darf die Rechte an der Software nicht vermieten, verleihen, verkaufen, unterlizenzieren, abtreten oder bertragen, oder das Kopieren der Software weder di Teilen noch als Ganzes auf den Komputer eines anderen Nutzers oder einer anderen juristischen Person genehmigen, ausgenommen di den hier ausdrcklich schriftlich er 5 Pflichten des Lizenznehmers (1) Der Lizenznehmer trifft angemessene Vorkehrungen fr den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgem arbeitet. Er wird die Software grndlich auf deren Verwendbarkeit zu dem von ihm beabsichtigten Zweck testen, bevor er diese operativ einsetzt. Weiterhin wird er seine Daten nach dem Stand der Technik sichern. Er steldiese operativ einsetzt. Weiterhin wird er seine Daten nach dem Stand der Technik sichern. Er stellt sicher, dass mati aktuellen Daten aus dalam bentuk maschinenlesbarer bereitgehaltenen Datenbestnden mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. (2) Der Lizenznehmer trifft angemessene Manahmen, um die Software vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schtzen. 6 Vergtung Soweit die Vertragsparteien eine Vergtung vereinbart haben, gilt folgendes: Die Vergtung ist sofort zur Zahlung fllig. Im Verzugsfalle topi der Lizenznehmer die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. 7 Gewhrleistungsansprche und Haftung (1) Soweit der Lizenznehmer Kaufmann ist und es sich fr beide Vertragsparteien um belut tangan Handelsgeschft, topi der Lizenznehmer die Software unverzglich nach deren Ablieferung durch den Lizenzgeber oder deren Download, soweit meninggal nach dem ordnungsgemen Geschftsgange tunlich ist zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der GBelectronics GmbH unverzglich An Unterlsst der Lizenznehmer mati Anzeige, jadi gilt mati Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar perang. (2) Ein Mangel der Software liegt vor, wenn diese bei Gefahrbergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit besitzt oder sich zur vertraglich vereinbarten Verwendung nicht eignet. Kein Mangel liegt vor, wenn der Lizenznehmer selbst oder durch Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung der GBelectronics GmbH dalam die Software eingegriffen topi und der Mangel nach dem Eingriff aufgetreten ist. Ein Mangel liegt weiterhin nicht vor, wenn die Software auf einer Hardware oder einem Betriebssystem eingesetzt wird, die den Anforderungen nicht entspricht, die im Angebot zum Abschluss des Vertrages oder di den Produktbeschreibungen festgehalten sind. (3) Die GBelectronics GmbH ist zur Mangelbehebung oder Nacherfllung berechtigt. Die Nacherfllung kann davon abhngig gemacht werden, dass ein im Verhltnis zu Umfang und Schwere des Mangels der Software angemessener Teil der vereinbarten Vergtung bereits durch den Lizenznehmer bezahlt ist. (4) Die Verjhrungsfrist fr Mngelansprche betrgt bei sachgemer Verwendung zwlf (12) Monate. Sie beginnt mit der Ablieferung / Unduh der Software beim Lizenznehmer. (5) Fr den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet die GBelectronics GmbH nur di Hhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Lizenznehmer regelmig und anwendungsadquat Datensicherungen durchfhrt und dadurch sicherstellt, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden knnen. (6) Die Haftung fr smtliche Schden wird ausgeschlossen, soweit sie nicht di den vorstehenden Bestimmungen ausdrcklich benannt sind, auch soweit sie nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Ausgenommen hiervon sind Schden, mati aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlssigkeit der Inhaber, leitender Angestellter oder Erfllungsgehilfen der GBelectronics GmbH entstanden sind oder mati aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertrags Im letzteren Fall wird die Haftung allerdings nur fr den typischerweise eintretenden, voraussehbaren Schaden bernommen. Der Haftungsausschluss gilt weiterhin nicht di den Fllen, di welchen bei Fehlern des Liefergegenstandes fr Schden an Leben, Krper oder Gesundheit oder durch genutzte privat Gegenstnde verursachte Schden an Sachen gehaftet wird. (7) Soweit die GBelectronics GmbH fr einen Fehler entsprechend den Regelungen des Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) ersatzpflichtig ist, richten sich Umfang der Haftung ausschlielich nach den Regelungen meninggal Gesetzes. Eine darber hinausgehende Haftung bedarf einer ausdrcklichen schriftlichen Vereinbarung. (8) GBelectronics GmbH bernimmt keine Garantie. Mitarbeiter der GBelectronics GmbH sind zur Garantiezusage nicht berechtigt. Auf eine Garantiezusage kann sich der Lizenznehmer nur dann berufen, wenn diese durch die GBelectronics GmbH selbst oder dessen gesetzlichen Vertreter schriftlich besttigt wurde. (9) Eine weitergehende Haftung ist/wird ausgeschlossen. Meninggal gilt insbesondere fr Schadensersatzansprche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprche auf Ersatz von Sachschden gem 823 BGB. (10) Der Ersatz von Schden, die dem Kunden bei Einsatz von im Entwicklungsstadium befindlichen, noch nicht freigegebener Betaversionen, Vorversionen und/oder Prototypen entstehen, ist ausgeschlossen. 8 Allgemeine Bestimmungen (1) nderungen und Ergnzungen meninggal Vertrages bedrfen der Schriftform. Mati gilt auch fr die Aufhebung, Abnderung oder einen Verzicht auf diese Schriftformerfordernis. (2) Die Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht. (3) Als Erfllungsort und Gerichtsstand fr smtliche aus und im Zusammenhang sich ergebende Streitigkeiten zwischen den Parteien wird, soweit zulssig, der Sitz des Lizenzgebers vereinbart.