Eschelbacher Enterprises WebEditor 2009.29

Lisensi: Uji Coba Gratis ‎Ukuran file: 2.33 MB
‎Peringkat Pengguna: 5.0/5 - ‎2 ‎Suara

WebEditor2009 oleh Eschelbacher Enterprises adalah editor web online yang memungkinkan Anda mengelola halaman web Anda sendiri, kapan saja dan pada dasarnya dari PC mana pun di seluruh dunia. Mengelola halaman web Anda tidak pernah semudah ini! Sekarang Anda dapat mengedit halaman web Anda secara online semudah pemrosesan kata. Apakah Anda membuang terlalu banyak waktu dan uang mengelola halaman web Anda? Apakah Anda mencari cara sederhana untuk mengedit halaman web Anda secara online dan membuat perubahan rutin sendiri, bahkan tanpa keterampilan pemrograman? Kemudian WebEditor2009 - mudah dipasang dan intuitif untuk digunakan - adalah solusi Anda!

Riwayat versi

  • Versi 2009.29 diposting di 2010-06-01
    dialog lembar gaya baru, toolbar yang dapat dikonfigurasi
  • Versi 2006.28 diposting di 2007-04-03
    Crossbrowser, multilanguage

Detil Program

Eula

EULA - Perjanjian Lisensi Pengguna Akhir

Perangkat Lunak-Überlassungsvertrag Zwischen Eschelbacher Enterprises Papa-Schmid-Strasse 1 80469 München im folgenden als Lizenzgeber bezeichnet und dem Besteller des WebEditors mit der im Bestellformular angebenen Adress im folgenden als Lizenznehmer bezeichnet • 1 Gegenstand des Vertrags Gegenstand meninggal Vertrags ist das Content Management Tool WebEditor2006 inklusive aller zum Ablaufen notwendigen Komponenten, nachfolgend als Software bezeichnet, sowie mati zugehörige Anwendungs-Dokumentation, nachfolgend als Handbuch bezeichnet. • 2 Lizenzeinräumung 1. Der Lizenzgeber überträgt dem Lizenznehmer das einfache, nicht ausschließliche Recht, die vertragsgegenständliche Software auf seiner EDV-Anlage dalam Form des Objektcodes zu nutzen. Die Software wird dem Lizenzgeber zur endgültigen Nutzung gegen die einmalige Vergütung nach • 9 überlassen. 2. Webeditor2006 darf auf der freigeschalteten Domain genutzt werden. Die gleichzeitige Nutzung der Software auf mehreren Subdomains mit jeweils eigenem Inhalt ist nicht gestattet, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart haben. Das gilt auch für Teile der Software. • 3 Urheberrecht Die Software steht im Eigentum des Lizenzgebers. Sie ist insbesondere durch das Urheberrechtsgesetz und internasional Verträge geschützt. Der Lizenznehmer erkennt den vorstehend genannten Schutz ausdrücklich an. • 4 Sicherungskopien Soweit meninggal zur ordnungsgemäßen Nutzung notwendig ist, topi der Lizenznehmer das Recht, Kopien der Software für Sicherungs- oder Archivierungszwecke anzufertigen. • 5 Vermietung, Verleihung, Weiterveräußerung Der Lizenznehmer topi nicht das Recht, die Software an Dritte zu vermieten, zu verleihen, zu verpachten oder di sonstiger Weise zur Nutzung zu überlassen. • 6 Dekompilierung Der Lizenznehmer topi nicht das Recht, die Software zu dekompilieren. • 7 Gewährleistung 1. Der Lizenzgeber leistet Gewähr dafür, daß die Software im wesentlichen den im Handbuch beschriebenen Funkspricht, und daß das Programm frei von Mängeln ist, die den Wert oder die Gebrauchsfähigkeit des Programms zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck aufheben oder mindern. Unerhebliche Abweichungen oder Minderungen bleiben außer Betracht. Die vorstehende Gewährleistung bezieht sich nicht auf Mängel, die auf Veränderungen der Software durch den Lizenznehmer zurückzuführen berdosa. Nach dem momentanen Stand der Technik ist es nicht möglich Software so zu entwickeln, dass sie auf allen denkbaren Hard- und Softwarekombinationen fehlerfrei läuft. Darauf weist der Lizenzgeber ausdrücklich hin. 2. Mängel berdosa unverzüglich nach Bekanntwerden, jedoch spätestens nach 30 Tagen anzuzeigen. Rügt der Lizenznehmer einen oder mehrere Mängel, jadi ist der Lizenzgeber unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche nach seiner Wahl berechtigt dazu berechtigt, Mängel auf seine Kosten zu beseitigen oder gleichwertigen 3. Mehrere Nachbesserungen sind zulässig . Scheitert mati Nachbesserung, jadi topi der Lizenznehmer das Recht, nach seiner Wahl entweder mati vereinbarte Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. • 8 Haftungseingrenzungen 1. Eine Schadensersatzleistung des Lizenzgebers ist auf den Ersatz der WebEditor2006 Software bzw. mati Erstattung des Kaufpreises begrenzt. 2. Der Lizenzgeber haftet nicht für die richtige Auswahl, Einsatz, Anwendung, und Nutzung der Software. Das gilt insbesondere für den Fall des Einsatzes nicht geeigneter Hardware, Browser, Betriebssysteme oder Änderungen der Software. Insbesondere ist die Haftung für alle durch die Software verursachten mittelbaren Schäden ausgeschlossen, sofern meninggal gesetzlich zulässig ist. 3. Der Lizenzgeber haftet nicht für Ansprüche auf Schadenersatz aus jedem Rechtsgrund, außer es kann vom Lizenznemer meraba-raba fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln, Tun oder Unterlassen nachgewiesen werden. 4. Der Lizenznehmer ist vor der Inbetriebnahme von WebEditor2006 für das Anfertigen von Sicherungskopien seiner Webdokumente verantwortlich. • 9 Vergütung Das Entgelt für die vom Lizenzgebcherungskopien seiner Webdokumente verantwortlich. • 9 Vergütung Das Entgelt für die vom Lizenzgeber vertraglich zu erbringenden Leistungen beträgt 98 • Euro 10 Aufrechnung durch den Lizenznehmer Der Lizenznehmer kann gegen den Lizenzgeber nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen, mati ihren Grund nicht di diesem Vertragsverhältnis haben. Mati gilt nicht, wenn der Gegenanspruch des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. • 11 Freiheit von Schutzrechten Dritter 1. Der Lizenzgeber erklärt, daß das vertragsgegenständliche Programm einschließlich der Pläne und Dokumentationen frei von Rechten Dritter ist. 2. Di dem Fall, daß die vertragsgemäße Nutzung des Programms durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt wird, kann der Lizenzgeber nach seiner Wahl das Programm entweder auf seine Kosten so abändern, daß Rechte Dritter nicht mehr beeinträchtigt werden, ein gleichwertiges Ersatzprogramm liefern oder aber auf seine Kosten die Befugnis erwirken, daß das Programm uneingeschränkt vertragsgemäß genutzt werden darf. Die Ablauf- und Funktionsfähigkeit sowie der Leistungsumfang des Programms darf dadurch nur di einem für den Lizenznehmer zumutbaren Umfang beeinträchtigt werden. • 12 Nebenabreden Nebenabreden zu meninggalem Vertrag dalam bentuk mündlicher ada nicht. Vertragsergänzungen oder -Änderungen bedürfen der Schriftform. • 13 Gesetzesanwendung Dieser Vertrag unterliegt der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland. Er ist anzuwenden, als ob mati betreffenden Rechtsgeschäfte di der Bundesrepublik Deutschland stattfänden. • 14 Gültigkeitsdauer Dieser Vertrag gilt bis di das Jahr 2040, sofern er nicht vorher gekündigt wird. Der Lizenzgeber topi das Recht, den Vertrag und mati Lizenzrechte sofort zu kündigen, jatuh der Lizenznehmer mati Bestimmungen meninggal Vertrages nicht erfüllt. • 14 Salvatorische Klausel Sofern einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder unwirksam werden sollten, topi mati nicht die Unwirksamkeit meninggal Vertrags und der übrigen Bestimmungen zur Folge. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch mati entsprechende gesetzliche Vorgabe zu ersetzen. • 15 Zusammenfassung DER LIZENZNEHMER NIMMT ZUR KENNTNIS UND STIMMT ZU, DIESEN VERTRAG GELESEN UND VERSTANDEN ZU HABEN UND ERKENNT AN DASS DIESES DER VOLLSTÄNDIGE VERTRAG ZWISCHEN LIZENZGEBER UND LIZENZNEHMER IST, DER ALLE FRÜHEREN ABMACHUNGEN ZWISCHEN LIZENZGEBER UND LIZENZNEHMER, SEI ES DI SCHRIFTLICHER, MÜNDLICHER ODER ANDERER FORM, ERSETZT. Dieser Vertrag kann nur durch ein schriftliches vom Lizenzgeber unterzeichnetes Dokument geändert werden.