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  • Versi 1.0 diposting di 2009-12-19
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Eula

EULA - Perjanjian Lisensi Pengguna Akhir

Lizenzbedingungen für die Überlassung von Software durch die Vordruckverlag Weise GmbH (- Hersteller-) an ihre Abnehmer (- Anwender -) • 1 Sachlicher Geltungsbereich 1. Mati nachstehenden Bedingungen gelten für die Nutzung der dem Anwender vom Hersteller überlassenen Software. 2. Gegenstand des Vertrages ist die Einräumung einer nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen beschränkten Gebrauchslizenz. Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte, bleiben vorbehalten und stehen dem Hersteller zu. Mati di der Software installierten Urheberrechtsvermerke ber berdosa stets unverändert beizubehalten. • 2 Umfang des Nutzungsrechts des Anwenders 1. Der Hersteller verschafft dem Anwender einfaches, dauerhaftes, übertragbares Nutzungsrecht zur Einzelnutzung der Software im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs di einer Softwareumgebung, die den di der Dokumentation angegebenen Betriebssystemen ents 2. Der bestimmungsgemäße Gebrauch umfasst als zulässige Nutzungshandlungen: a) mati Programminstallation und die Anfertigung einer Sicherungskopie gemäß • 3; • 3 Instalasi und Sicherungskopie 1. Der Anwender darf von dem Original-Datenträger eine einzige funktionsfähige Kopie auf einen Massenspeicher übertragen (Instalasi). 2. Ist eine der dem Anwender genehmigten Kopien beschädigt oder zerstört, jadi darf er eine Ersatzkopie erstellen. • 4 Gewährleistung 1. Es wird die Gewährleistung dafür übernommen, dass die überlassene Software mati dalam der Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt. Voraussetzung für die Gewährleistung ist jedoch, dass die Software di ihrer jeweils gültigen, unveränderten Originalfassung sowie unter den di der Benutzerdokumentation angegebenen Einsatzbedingungen vertragsgemäß genutzt wurde und nicht bei dem Anwender zum Einsatz kommende Program oder Daten als ursächlich für die Funktionsstörung anzusehen sind 2. Als vereinbart gilt eine Beschaffenheit nur nach schriftlicher Festlegung. 3. Der Anwender kann im Falle der Mangelhaftigkeit der Software Nachlieferung verlangen. Ein Anspruch auf Beseitigung des Mangels besteht nicht. 4. Der Anwender topi dem Hersteller einen offensichtlichen Mangel innerhalb von vier Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Bei Versäumnis dieser Frist sind Gewährleistungsansprüche wegen des betreffenden Mangels ausgeschlossen. 5. Im Übrigen verjähren die Gewährleistungsansprüche des Anwenders innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Lieferung, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Sind di diesem Zeitraum Mängel angezeigt worden, jadi verlängert sich die Gewährleistungsfrist um die Zeit, während der ein etwaiger Beseitigungsversuch seitens des Herstellers andauert. • 5 Haftung 1. Bei meraba-raba Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Hersteller nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. 2. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit weder Leben, Körper oder Gesundheit noch wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges vorliegt, die Haftung für Schäden, die nicht auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, begrenzt auf 50 % der Vertragssumme und jeweils auf typische, vorhersehbare Schäden. 3. Dem Anwender adalah bekannt, dass er im Rahmen seiner Schadensminderungsobliegenheit insbesondere für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten zu topi sorgen und im Falle eines vermuteten Softwarefehlers alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen ergreifen muss. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet der Hersteller deshalb nur dann und insoweit, als diese Daten im Sinne ordnungsgemäßer Datenverarbeitung aus Datenbeständen, mati dalam bentuk maschinenlesbarer bereitgehalten werden, mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. • 6 Schutzrechte Dritter 1. Der Hersteller stellt den Anwender von allen Ansprüchen Dritter gegen diesen aus der Verletzung von Schutzrechten an den überlassenen Programmen di ihrer jeweils gültigen Fassung frei, sofern der Anwender den Hersteller von sol 2. Der Hersteller adalah berechtigt, die Software aufgrund von Schutzrechtsbehauptungen Dritter auf eigene Kosten zu ändern oder umzutauschen. Ist mati oder mati Erwirkung eines Nutzungsrechts mit angemessenem Aufwand nicht möglich, kann der Hersteller den Vertrag für das betreffende Programm fristlos kündigen. Dalam diesem Fall haftet er dem Anwender für den ihm durch die Kündigung entstehenden Schaden insgesamt bis höchstens zur Höhe der Einmalgebühr der Software, die Gegenstand des Anspruchs ist. Der Nachweis keines oder eines nur geringeren Schadens bleibt vorbehalten.